Die Homepage der Comenius Schule in Herborn ist ein Teil unserer Schulkultur. Sie dient vor allem der Repräsentation nach Außen und der Informationsweitergabe an alle Mitglieder unserer Schulgemeinde. Die Aktualität und Lebendigkeit unserer Homepage ist uns ein großes Anliegen. Um diesen Grundsatz auszuführen, bedarf es Beiträgen in Text und Bild.
Bei der Einstellung von Bildern müssen auch wir uns an die rechtlichen Grundlagen halten, die im Gesetz verankert sind. Der Gesetzestext sagt hierzu das Folgende:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (§ 22, Kunsturhebergesetz, KUG)
Bei minderjährigen Personen bis 12 Jahren, ist die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten zu erteilen. Bei minderjährigen Personen, die älter als 12 Jahre sind, ist sowohl die Einwilligung der Eltern, als auch der Schülerin bzw. des Schüler einzuholen. Um zu zeigen, dass wir eine lebendige und arbeitende Schule sind, ist es für unsere Arbeit von enormer Bedeutung Bilder auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern auf unserer Schulhomepage und dem Jahrbuch erhalten Sie über die Klassenlehrer.
http://www.rechtambild.de Hier können Sie die aktuellen rechtlichen Grundlagen im Einzelnen nachlesen.